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Infos rund ums Buchen

Reservierungen, Geschäftsbedingungen, Stornorichtlinien, Reiseversicherung, ... hier findet ihr sämtliche Richtlinien für euren Urlaub in Flachau.

Richtlinien für Unterkunftsstornierungen lt. Österreichischen Hotelvertragsbedingungen

Sofern die Beherbergungsbetriebe nicht eigene Buchungs- und Stornobedingungen haben, gelten folgende Vertragsbedingungen/AGBHs der Österreichischen Hotellerie:

Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern (Gast und Beherberger) durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

Danach ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

  • bis 1 Monat vor Ankunftstag 40% vom gesamten Arrangementpreis
  • bis 1 Woche vor Ankunftstag 70% vom gesamten Arrangementpreis
  • in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90% vom Arrangementpreis

Nächtigungs- und Mobilitätsabgabe

Wie hoch ist die Nächtigungsabgabe und die Mobilitätsabgabe?

Aktuell:
Euro 2,45 pro Person und Nächtigung (ab 15 Jahre) - Nächtigungsabgabe
Euro 0,50 pro Person und Nächtigung (ab 15 Jahre) - Mobilitätsabgabe

NEU ab 01. Juni 2026:
Euro 3,50 pro Person und Nächtigung (ab 15 Jahre) - Nächtigungsabgabe
Euro 0,50 pro Person und Nächtigung (ab 15 Jahre) - Mobilitätsabgabe

Ab 01. Mai 2027:
Euro 3,50 pro Person und Nächtigung (ab 15 Jahre) - Nächtigungsabgabe
Euro 1,10 pro Person und Nächtigung (ab 15 Jahre) - Mobilitätsabgabe

Gibt es Befreiungen von der Entrichtung der Nächtigungsabgabe?

Unter anderem sind folgende Personengruppen von der Entrichtung der allgemeinen Nächtigungsabgabe befreit:

  • Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
  • Personen, die sich zur Berufsausübung mehr als zwei Wochen im Gemeindegebiet aufhalten. Bis zu einem Aufenthalt von 2 Monaten sind diese Personen über das Meldewesen anzumelden, darüber ist eine Anmeldung bei der Gemeinde nötig
  • Personen, die sich im Rahmen des Schulunterrichts im Gemeindegebiet aufhalten.
  • Personen, die ihre Ehepartner oder eingetragene Partner, Verwandte in gerader Linie, Geschwister oder im gleichen Grad verschwägerte Personen besuchen und bei ihnen nächtigen.
  • Personen mit Behinderungen, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt, sowie einer Begleitperson.

Weitere Tipps und Infos zum Thema Buchen

Für alle, die gern auf Nummer sicher gehen – unsere Buchungstipps für euch.

Europäische Reiseversicherung

Sicher ist sicher - mit dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung könnt ihr euch für den Fall der Fälle bestens absichern.

Bestpreisgarantie

Wir wollen unseren Gästen mit der „Bestpreisgarantie“ täglich den aktuellsten und besten Preis bieten.

Falls der Gast im Internet dennoch ein günstigeres Angebot am selben Tag auf einem online Buchungsportal finden sollte, wird ihm vom Beherberger der Differenzbetrag bei der Anreise rückerstattet.

Was ist zu beachten?

Wir behalten uns vor, die „Bestpreisgarantie“ Bedingungen jederzeit zu ändern, ergänzen, auszusetzen oder zu beenden ohne den Gast im Voraus hierüber zu informieren. Bereits bestehenden Buchungen wird die „Bestpreisgarantie“ gewährleistet.